Anmeldung zu Modulprüfungen

Zu jedem Modul gehören Prüfungen und/oder Studienleistungen, die Sie erfolgreich absolvieren müssen, um das Modul zu bestehen.

Damit Sie überhaupt an den Prüfungen teilnehmen dürfen und das Ergebnis auf Ihrem Studienkonto verbucht werden kann, müssen Sie ordnungsgemäß zu der betreffenden Leistung angemeldet sein. Mit ganz wenigen Ausnahmen geschieht dies elektronisch über die Campus-Plattform BASIS. Dabei sind spezifische Regeln und Fristen für die Prüfungsanmeldung zu beachten, und diese unterscheiden sich je nach Modultyp.

Wichtig: Um eine Prüfung ablegen zu dürfen, müssen Sie am Tag der Prüfung eingeschrieben sein. Das gilt insbesondere auch für die Abgabe der Abschlussarbeit!

Hinweise zur Prüfungsanmeldung

Egal wie die Prüfungsanmeldung erfolgt, warten Sie möglichst nicht bis zum letzten Tag der Frist mit Ihrer Anmeldung, so dass noch Zeit für Fragen oder Korrekturen bleibt. Bei Unklarheiten oder Fehlermeldungen fragen Sie bitte sofort beim Bachelor-Master-Büro Mathematik nach. Warten Sie nicht, bis die Frist vorbei ist!

  • Die Regelungen zur Prüfungsanmeldung werden vom Fachbereich festgelegt, zu dem das Modul gehört. Die hier vorgestellten Verfahren gelten für Module der Mathematik.
  • Sie können sich erst dann selbst elektronisch zu Prüfungen anmelden, wenn Sie sich vorher im Fachbereich registriert haben.
  • Studierende, die sich nicht im Fachbereich Mathematik registrieren können, nutzen bitte die Prüfungsanmeldung per Formular.
  • Prüfungsanmeldungen sind nur innerhalb der vorher festgelegten Prüfungsanmeldefristen möglich.
  • Auch für Rücktritte von Prüfungsanmeldungen gibt es Fristen (sofern ein Rücktritt überhaupt möglich ist).
  • Bei bestimmten Modulen müssen Voraussetzungen erfüllt sein, damit man sich zur Prüfung anmelden kann. Sie finden diese im Modulhandbuch Ihres Studiengangs in unserem Dokumentenarchiv.
  • Mit Beginn der jeweiligen Anmeldefrist wird die elektronische Prüfungsanmeldung in BASIS geöffnet.
  • Bitte wählen Sie nach dem Einloggen in BASIS den Menüpunkt Prüfungsan- und -abmeldung.
  • Navigieren Sie in Ihrem Studienbaum zu der gewünschten Prüfung und melden Sie sich an.
  • Nach der erfolgreichen Anmeldung zu einer Modulprüfung erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail.
  • Wenn Sie sich zur Modulprüfung einer Vorlesung anmelden, zu der eine Übung als Studienleistung gehört, und Sie die Übung noch nicht bestanden haben, dann erfolgt die Anmeldung zur Übung automatisch, jedoch erst über Nacht. Bitte prüfen Sie daher unbedingt am nächsten Tag, ob das geschehen ist.
  • Wenn für die Modulprüfung, zu der Sie sich anmelden, Zulassungsvoraussetzungen gelten (z.B. das Bestehen einer Übung), so erfolgt die Prüfungsanmeldung mit einem Vorbehalt. In diesem Fall erhalten Sie eine Meldung in BASIS, die Sie auf den Vorbehalt hinweist.
  • Wenn feststeht, ob Sie die Zulassungsvoraussetzung erfüllen, wird der Vorbehalt aufgelöst:
    - Im positiven Fall wird der Vorbehalt entfernt, Sie sind zu der betreffenden Prüfung zugelassen.
    - Im negativen Fall wird Ihre Prüfungsanmeldung von uns gelöscht.
  • Sie finden alle angemeldeten Prüfungen und Studienleistungen mit Hinweisen auf bestehende Vorbehalte in BASIS unter Info über angemeldete Prüfungen.
  • Sobald die Leistung einen anderen Status erhält, weil sie als (nicht) bestanden verbucht wurde,  ist sie dort nicht mehr zu finden.
  • Alle Leistungen, egal mit welchem Status, sehen Sie jederzeit in Ihrem Notenspiegel.

Prüfungen von Vorlesungsmodulen

Die Modulprüfung eines Vorlesungsmoduls der Mathematik besteht aus zwei Prüfungsversuchen. Daher werden für alle Vorlesungsmodule in einem Semester zwei Prüfungstermine angesetzt. Die Prüfungen finden entweder in Form einer Klausur oder als mündliche Prüfung statt.

WICHTIG: Die Anmeldung gilt immer für die gesamte Modulprüfung, daher muss sie vor dem ersten Prüfungstermin erfolgen.

  • In der Regel liegt der erste Prüfungstermin kurz vor oder kurz nach dem Ende der Vorlesungszeit, der zweite am Ende des entsprechenden Semesters.
  • Die Übersicht der schriftlichen Prüfungstermine von Vorlesungsmodulen wird zu Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters veröffentlicht.
  • In dieser Übersicht wird gleichzeitig auch die Prüfungsform bekanntgegeben.
  • Informationen zu den Terminen der mündlichen Prüfungen werden etwas später fortlaufend ergänzt.
  • Vor dem ersten Prüfungstermin, mit Beginn der Anmeldefrist, wird die elektronische Prüfungsanmeldung in BASIS geöffnet.

Ausnahme:
Die Additional-Module F5X2 und F5X3 des Masterstudiengangs Mathematics können nur per Formular angemeldet werden. Der Grund dafür ist, dass der/die aktuelle DozentIn die Inhaltsverschiedenheit mit dem bereits absolvierten oder angemeldeten Modul bestätigen muss.

  • Bitte folgen Sie der Anleitung zur Prüfungsanmeldung in BASIS.
  • Wenn zu der Vorlesung eine Übung als Studienleistung gehört und Sie diese noch nicht bestanden haben, dann erfolgt die Anmeldung zur Übung automatisch, jedoch erst über Nacht. Bitte prüfen Sie daher unbedingt am nächsten Tag, ob das geschehen ist.
  • Bitte beachten Sie die Fristen für den Beginn und das Ende der Anmeldung sowie für den Rücktritt von der Prüfung.
  • Eine gesonderte Anmeldung nur zum zweiten Prüfungstermin ist nicht möglich. Diejenigen, die sich vor dem ersten Prüfungstermin nicht angemeldet hatten oder nicht zugelassen waren, können auch am zweiten Prüfungstermin nicht teilnehmen.

Ausnahme:
Bei ganz bestimmten Vorlesungen erlaubt die Prüfungsordnung einen Freiversuch zur Notenverbesserung.

Die Anmeldefrist für die Modulprüfungen von Vorlesungsmodulen beginnt

  • im Sommersemester am 1. Juni
  • im Wintersemester am 1. Dezember.

Das Ende der Prüfungsanmeldefrist hängt von der Prüfungsform ab. Die Frist endet

  • bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) zwei Wochen vor dem festgesetzten ersten Prüfungstermin
  • bei mündlichen Prüfungen zwei Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit.

Nach dem Ende der Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr zur Modulprüfung anmelden und weder beim ersten noch beim zweiten Termin teilnehmen.

Vorlesungsmodule mit Übungen (V1 bis V4):

Der Prüfungsausschuss gibt bekannt, dass in allen Vorlesungsmodulen, denen eine Übung zugeordnet ist, die Studienleistung als Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme in der erfolgreichen Bearbeitung der Übungsaufgaben besteht.

  • Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie erfolgreich an den Übungen teilgenommen haben.
  • Erst wenn der Übungserfolg feststeht, sind Sie zur Modulprüfung zugelassen.
  • Das Ergebnis der Übungen sollte spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin in BASIS eingetragen sein.
  • Sollten Sie die Zulassung nicht erhalten, wird Ihre Prüfungsanmeldung von uns gelöscht. Das können Sie In BASIS verfolgen:
    - Wenn die Übung als bestanden eingetragen ist, wird der Vorbehalt der Prüfungsanmeldung aufgehoben.
    - Im Falle des Nichtbestehens der Übung verschwindet die Prüfungsanmeldung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Übung, sobald sie bestanden ist, in BASIS natürlich nicht mehr unter "Info über angemeldete Prüfungen" sehen. Sie finden aber jederzeit alle Leistungen unter "Notenspiegel".

Vorlesungsmodule ohne Übungen (V5):

  • Mit der Anmeldung zur Prüfung sind Sie zugelassen, es gibt keine Vorbedingungen.

Bis eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin kann man von der Modulprüfung eines Vorlesungsmoduls zurücktreten.

Die Frist bezieht sich auf

  • den festgesetzen Klausurtermin bei schriftlichen Prüfungen
  • den individuellen zugewiesenen Prüfungstermin bei mündlichen Prüfungen.

Ausnahme:
Bei der Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen der Pflichtvorlesungen im Bachelorstudiengang Mathematik ist kein Rücktritt möglich.

Verfahren:

  • Bei schriftlichen Prüfungen muss der Rücktritt in BASIS auf dem gleichen Weg wie die Prüfungsanmeldung erfolgen.
  • Bei mündlichen Prüfungen ist in BASIS eine allgemeine Rücktrittsfrist eingestellt, die am Montag nach dem Ende der Prüfungsanmeldefrist (d.h. am Montag der vorletzten Vorlesungswoche) endet. Nach diesem Tag nutzen Sie bitte das Rücktrittsformular.

Ein Rücktritt bezieht sich immer auf die gesamte Modulprüfung. Wenn Sie sich von der Prüfung abgemeldet haben, können Sie weder am 1. noch am 2. Prüfungstermin teilnehmen.

Wiederholung beim zweiten Prüfungstermin desselben Semesters:

  • Wenn Sie beim ersten Termin die Prüfung mit Versuchsnummer 4 nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind, dann ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Weitere Prüfungsversuche sind nicht möglich.

Ausnahme:
Wenn ein Vorlesungspflichtmodul im Bachelorstudiengang Mathematik endgültig nicht bestanden ist, darf einmalig (d.h. bei einem der sechs Module) eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden.

  • Wenn Sie beim ersten Termin die Prüfung mit ungerader Versuchsnummer (1/3) nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind, werden Sie zur Wiederholung beim zweiten Termin automatisch angemeldet. Davon kann man sich nicht abmelden.
  • Wenn Sie beim ersten Termin die Prüfung mit Versuchsnummer 2 nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind, dann erfolgt keine automatische Anmeldung zum zweiten Prüfungstermin. Wenn Sie beim zweiten Termin die nächste Modulprüfung mit Versuch 3 antreten möchten, müssen Sie sich beim Bachelor-Master-Büro Mathematik melden und um Ihre Anmeldung bitten!

Ausnahme:
Wenn es sich um ein Vorlesungspflichtmodul im Bachelorstudiengang Mathematik handelt, besteht die Pflicht zur Wiederholung der Prüfung beim nächstmöglichen Termin. Daher werden Sie in diesem Fall von uns zum 3. Versuch beim zweiten Termin pflichtangemeldet ohne Rücktrittsmöglichkeit.

Wiederholung einer Modulprüfung in einem anderen Semester:

  • Eine nicht bestandene Modulprüfung eines Vorlesungsmoduls kann einmal wiederholt werden, d.h. es gibt insgesamt 4 Prüfungsversuche. 
  • Ob und wann Sie die Modulprüfung wiederholen, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Ausnahme:
Bei den Pflichtvorlesungen des Bachelorstudiengangs Mathematik muss die Wiederholung der Modulprüfung zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Daher werden Sie in diesen Modulen nach einer nicht bestandenen Modulprüfung von uns ein Jahr später zur Wiederholung der Prüfung ohne Rücktrittsmöglichkeit pflichtangemeldet.

Eine bestandene Prüfung darf laut Prüfungsordnung nicht wiederholt werden. Jedoch wird sowohl im Fachbachelor als auch im Lehramtsbachelor Mathematik bei einigen Anfängervorlesungen für Studierende in bestimmten Fachsemestern jeweils ein Freiversuch zur Notenverbesserung gewährt.

Das bedeutet, Sie dürfen an der betreffenden Prüfung beim 2. Prüfungstermin eines Semesters auch dann teilnehmen, wenn Sie beim 1. Prüfungstermin schon bestanden haben. Die Note der Modulprüfung ist dann die bessere der beiden Einzelnoten.

Diese Regelung gilt im Bachelorstudiengang Mathematik ausschließlich für Studierende im 1. Fachsemester für die Vorlesungen

  • V1G1 Analysis I
  • V1G3 Lineare Algebra I
  • V1G5 Algorithmische Mathematik I.

Im Lehramtsbachelor Mathematik gilt die Regelung für Studierende im 1. Studienjahr für die Vorlesungen

  • MB01/ MB02 Grundzüge der Mathematik I / II
  • MB05 Lineare Algebra

sowie für Studierende im 1. und 2. Studienjahr für die Vorlesungen

  • MBV1G1 Analysis I
  • MBV1G3 Lineare Algebra I.

Die Anmeldung zur Freiversuchsprüfung muss man selbst in BASIS vornehmen. Die Anmeldefrist

  • beginnt eine Woche nach dem 1. Prüfungstermin
  • endet eine Woche vor dem 2. Prüfungstermin.
  • Wenn ein Vorlesungspflichtmodul im Bachelorstudiengang Mathematik endgültig nicht bestanden ist, so ist damit die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Dies führt zum Verlust des Prüfungsanspruchs und zur Exmatrikulation aus dem Studiengang.
  • Um das noch zu verhindern, haben Sie bei einem der sechs Module die Möglichkeit, einen Antrag auf eine weitere Prüfung zu stellen.
  • Diese findet mündlich statt und kann nur mit 4,0 (bestanden) oder 5,0 (nicht bestanden) bewertet werden.
  • Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintrag der Klausurergebnisse in BASIS an das Bachelor-Master-Büro Mathematik gestellt werden.

Prüfungen von Seminaren und Praktika

Bei Seminaren und Praktika sind die Prüfungen semesterbegleitend. Die Prüfungsleistungen bestehen in Seminaren aus mündlichen Vorträgen mit Diskussion, ergänzt von einer schriftlichen Ausarbeitung, und in Praktika aus Projektarbeit und Präsentation.

WICHTIG: In Seminaren wird der wissenschaftliche Diskurs eingeübt. Daher besteht in allen Seminarmodulen Anwesenheitspflicht.

Seminare:

  • In einem Seminar besteht Ihre benotete Prüfungsleistung aus dem Seminarvortrag.
  • Ihre Prüfung wird auf den Tag datiert, an dem Sie Ihren Vortrag gehalten haben.
  • Ihre Note wird in der Regel erst eingetragen, wenn das Seminar beendet ist und Sie  während des Seminars anwesend waren (vgl. Zulassung).

Praktika:

  • In einem Praktikum besteht Ihre benotete Prüfungsleistung aus der Projektarbeit und Ihrer Präsentation .
  • Beim Tutorenpraktikum ist die Projektarbeit in Form eines Portfolios anzufertigen.
  • Die Prüfung eines Praktikums wird auf den Tag datiert, an dem Sie die letzte zum Praktikum gehörige Leistung erbracht haben.
  • Meistens ist die abschließende Leistung entweder Ihre Präsentation oder das Portfolio bzw. der Praktikumsbericht, den Sie einreichen.
  • Ein Praktikum muss in dem Semester abgeschlossen werden, in dem es zur Prüfung angemeldet ist. Daher müssen alle zugehörigen Leistungen bis zum letzten Tag des Semesters erbracht werden, d.h. bis zum 31. März im Wintersemester und bis zum 30. September im Sommersemester.
  • Mit Beginn der Anmeldefrist wird die elektronische Prüfungsanmeldung in BASIS geöffnet.

1. Ausnahme:
Ein Industriepraktikum kann nicht in BASIS, sondern nur per Formular angemeldet werden. Der Grund dafür ist, dass der/die PrüferIn zunächst feststellen muss, ob Ihr externes Praktikum als Industriepraktikum geeignet ist.

2. Ausnahme:
Das Additional Graduate Seminar F5X1 des Masterstudiengangs Mathematics muss per Formular angemeldet werden. Der Grund dafür ist, dass der/die aktuelle DozentIn die Inhaltsverschiedenheit mit dem bereits absolvierten oder angemeldeten Graduate-Seminar bestätigen muss.

  • Bitte folgen Sie der Anleitung zur Prüfungsanmeldung in BASIS.
  • Bitte beachten Sie die Fristen für den Beginn und das Ende der Anmeldung.
  • Bei bestimmten Praktikamodulen werden Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung gefordert. In einem solchen Fall können Sie sich nicht zu der Prüfung anmelden, wenn Sie die Voraussetzung nicht erfüllen.

Die Anmeldefrist für die Modulprüfungen von Seminar- und Praktikamodulen ist

  • im Sommersemester vom 1. bis 30. April
  • im Wintersemester vom 1. bis 30. Oktober.

Wenn Sie die Anmeldung verpasst haben, kann Ihre Note nicht eingetragen werden. Sollte das einmal passiert sein, dann müssen Sie den/die PrüferIn bitten, dem Bachelor-Master-Büro Mathematik Ihre Teilnahme zu bestätigen und Ihre Nachmeldung zu veranlassen.

Seminare:

  • Die Studienleistung eines Seminarmoduls besteht aus Anwesenheit im Seminar sowie der schriftlichen Ausarbeitung des Seminarvortrags.
  • Daher kann Ihre Seminarleistung nur bewertet werden, wenn Sie regelmäßig im Seminar  anwesend waren, da Sie sonst nicht zur Modulprüfung zugelassen sind.

Praktika:

  • In Praktikamodulen gibt es keine Studienleistungen, mit der Anmeldung sind Sie zur Modulprüfung zugelassen.
  • Bei Seminaren und Praktika ist laut Prüfungsordnung kein Rücktritt möglich.
  • Sollten Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht an dem Seminar oder Praktikum teilnehmen können, dann wenden Sie sich bitte an das Bachelor-Master-Büro Mathematik.
  • Die Prüfung eines Seminar- oder Praktikumsmoduls kann bei Nicht-Bestehen einmal wiederholt werden.
  • Wann Sie die Wiederholung der Prüfung antreten, bleibt Ihnen überlassen.
  • Ob Sie eine nicht bestandene Prüfung eines Wahlpflichtmoduls überhaupt wiederholen, liegt in Ihrer Entscheidung.
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© Gregor Hübl/Universität Bonn

Prüfungsanmeldung per Formular

Wenn Sie als AustauschstudentIn bei uns sind oder wenn zunächst Voraussetzungen geprüft werden müssen, kann die Prüfungsanmeldung nicht elektronisch über BASIS erfolgen. In diesen Fällen müssen Sie sich per Formular zu den betreffenden Prüfungen anmelden.

Manche Studierende sind nicht im Fachbereich Mathematik oder im Lehramtsfach Mathematik registriert. Das gilt z.B. für

  • Schülerstudierende
  • ZweithörerInnen
  • Studierende anderer Fächer
  • Austausch- / Programmstudierende.

In diesen Fällen können Sie sich nicht elektronisch zu Prüfungen anmelden.

Bei einem Industriepraktikum müssen Sie selbst tätig werden, bevor Sie das Praktikum zur Prüfung anmelden können:

  • Sie finden einen Praktikumsplatz mit mathematischem Bezug in einem Unternehmen.
  • Sie finden eine/n DozentIn aus der Mathematik als PrüferIn für das Praktikum.

Dies müssen nicht nur Sie selbst, sondern auch der/die PrüferIn auf dem Formular Anmeldung zu einem Industriepraktikum durch Unterschrift bestätigen.

  • Bitte tragen Sie als Semester der Anmeldung dasjenige ein, in dem Sie die letzte Leistung Ihrer Prüfung ablegen. Dies ist im Normalfall die Abgabe des Berichts oder der Termin Ihrer Präsentation.
  • Die Anmeldung zu einem Industriepraktikum kann jederzeit erfolgen, es gibt keine festgelegte Frist.

Für Additional-Module des Masterstudiengangs Mathematics muss die Inhaltsverschiedenheit zu dem bereits bestandenen oder angemeldeten Modul mit demselben Modulcode bescheinigt werden. Daher können Sie sich zu den Prüfungen dieser Module nicht online anmelden.

Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf ein Additional-Modul. Dieses muss sowohl von Ihnen als auch von der Lehrperson der aktuellen Lehrveranstaltung unterschrieben werden.

Es ist auch möglich, im selben Semester zwei Prüfungen von Modulen mit identischem Modulcode abzulegen:

  • Melden Sie sich zu einer der beiden Prüfungen in BASIS an.
  • Reichen Sie anschließend für die zweite Prüfung das Antragsformular ein.

Für die Anmeldung von Additional-Modulen gelten dieselben Fristen wie bei den Originalmodulen.

Wenn Sie bereits im Lehramtsbachelor das Modul MB09 Mathematische Vertiefung bestanden haben, dann können Sie im Lehramtsmaster noch einmal eine solche Vertiefung, das Modul MMMV, absolvieren. Zu dieser Prüfung können Sie sich dann aber nicht mehr selbst in BASIS anmelden, weil zunächst geprüft werden muss, ob die beiden Vorlesungen inhaltsverschieden sind.

Dazu nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf das Modul MMMV, das sowohl von Ihnen als auch vom aktuellen Prüfer/von der aktuellen Prüferin unterschrieben werden muss.

Prüfungen anderer Fächer

Genau wie die Modalitäten bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen werden die Regelungen und Fristen für Modulprüfungen immer in dem Studiengang festgelegt, zu dem das entsprechende Modul gehört. In den meisten Fällen unterscheiden sie sich von denen der Mathematik. 

Fachstudierende der Mathematik legen Prüfungen anderer Fächer im Rahmen eines Nebenfachs ab.

Bitte infomieren Sie sich auf den Prüfungsseiten Ihres Nebenfachs über die Anmeldeverfahren und die zugehörigen Fristen in diesem Fach.

Prüfungsseiten der drei Standardnebenfächer:

  • Als Lehramtsstudierende legen Sie auch Prüfungen in Ihrem zweiten Lehramtsfach und in den Bildungswissenschaften ab.
  • Bitte beachten Sie, dass dort die Regeln rund um die Prüfungsanmeldung anders sein können als in der Mathematik.
  • Daher sollten Sie sich auf den Prüfungsseiten Ihres zweiten Fachs und des BZL gut über die Modalitäten informieren.

Fachstudierende können im Rahmen des freien Wahlpflichtbereichs Modulprüfungen aus anderen Studiengängen der Universität Bonn in ihren Abschluss einbringen. Wenn Sie dies planen, dann beachten Sie bitte die Anforderungen an das Modul:

  • Erlaubt sind nur Module, die keine inhaltlichen Überschneidungen mit Modulen der
    Mathematik haben.
  • Im Master Mathematics muss das betreffende Modul ebenfalls aus einem Masterstudiengang stammen.
  • Vergewissern Sie sich unbedingt vorher beim Bachelor-Master-Büro Mathematik, ob das gewünschte Modul zulässig ist.

WICHTIG:

  • Die Entscheidung, ob Sie als fachfremde Studierende an einer Prüfung teilnehmen dürfen, wird in dem Fachbereich getroffen, dem das Modul zugeordnet ist.
  • Fragen Sie daher bitte frühzeitig dort nach, ob Sie eine Prüfung ablegen dürfen.
  • Der Ablauf und die Regeln der Prüfungsanmeldung werden ebenfalls von dem betreffenden Fachbereich festgelegt. Sie unterscheiden sich meistens von denen der Mathematik.

Prüfungsanmeldung versus Veranstaltungsteilnahme

Die Anmeldung zu Prüfungen findet ausschließlich über BASIS oder in Ausnahmefällen per Formular statt. Adressat ist immer das Prüfungsamt der Mathematik, alle Prüfungsleistungen werden in der Prüfungsdatenbank der Universität Bonn verwaltet.

  • Ihre Mitgliedschaft in eCampus-Kursen von Lehrveranstaltungen, die Belegung von Veranstaltungen auf BASIS oder Ihre Unterschrift auf Teilnahmelisten von DozentInnen dient nur dazu, die Teilnahme an Kursen und den Zugang zu den Kursinformationen zu regeln.
  • Die Anmeldung zu den betreffenden Prüfungen ist davon völlig unabhängig.
  • Bei allen Fragen rund um das Thema Prüfungsanmeldung können Sie sich gerne an das Prüfungsamt der Mathematik wenden.

Informieren Sie sich auch über die Durchführung und den Ablauf der Lehrveranstaltungen:

Kontakt

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© Colourbox.de

Prüfungsamt der Mathematik

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