Leistungen übertragen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag der Studierenden angerechnet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sind. Anrechenbare Leistungen können u.a. aus

  • einem Schülerstudium
  • Vorstudien (an einer anderen Universität und/oder in einem anderen Fach)
  • Auslandssemestern
  • Leistungen des Masterstudiengangs, die im Bachelorstudium erbracht, aber nicht für den Abschluss verwendet wurden,

stammen. Wenn anrechenbare Leistungen vorliegen, müssen Sie im ersten Studiensemester fristgerecht einen Antrag auf Anrechnung stellen.

StudisDraussen4.jpg
© Volker Lannert/Universität Bonn

Prüfung von Anrechnungsmöglichkeiten

In der Regel können Sie Leistungen auf ein Modul aus dem betreffenden Studiengang der Universität Bonn anrechnen lassen, wenn sich die erworbenen Kompetenzen Ihrer Leistung von denen des fraglichen Moduls nicht wesentlich unterscheiden.

Wenn Sie

  • vor einem Wechsel der Universität oder des Studiengangs stehen oder
  • einen Auslandsaufenthalt planen,

dann können Sie vorab eine Auskunft zur Anrechenbarkeit von Leistungen einholen.

  • Dafür wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Bachelor-Master-Büro Mathematik oder besuchen Sie die Sprechstunde des Studiengangsmanagements.
  • Um die Anrechenbarkeit prüfen zu können, benötigen wir Modulbeschreibungen o.ä. der fraglichen Leistungen.
  • Diese können Sie entweder vorab per Link bereitstellen oder zur Sprechstunde ausgedruckt oder in gut lesbarer elektronischer Form mitbringen.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die umfassende Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen ggf. auch Fachgutachter konsultiert werden müssen und eine Antwort daher unter Umständen Zeit benötigt.

Bei einem Wechsel in den Bachelorstudiengang Mathematik an der Unviversität Bonn mit anrechenbaren Leistungen benötigen Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester:

Vor Antritt eines Erasmus-Aufenthalts an einer Universität im Ausland, in dem Sie anrechenbare Leistungen erwerben möchten, benötigen Sie ein Learning Agreement:

Antrag auf Anrechnung

Studierende der Fachstudiengänge müssen beim Bachelor-Master-Büro Mathematik einen Anrechnungsantrag einreichen. Lehramtsstudierende benötigen für die Anrechnung von Mathematikleistungen beim BZL eine Empfehlung des Fachbereichs.

  • Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen kann nur beantragt werden, wenn Sie bereits bei uns in Ihren neuen Studiengang eingeschrieben sind.
  • Um die Vergleichbarkeit zu prüfen, konsultieren Sie bitte vor der Antragstellung die  Modulbeschreibungen Ihrer Leistungen und unserer Module in den jeweiligen Modulhandbüchern.
  • Die Modulhandbücher unserer Studiengänge finden Sie in unserem Dokumentenarchiv.

Studierende im Bachelor Mathematik und im Master Mathematics benötigen die Formulare

Studierende im Lehramt Mathematik benötigen das Formular

Wenn Ihre Leistungen bereits vorab auf Anrechenbarkeit geprüft wurden, benötigen wir zusätzlich zu Ihrem Antrag

  • den Nachweis über das Ergebnis der Prüfung.

Wenn Ihre Leistungen noch nicht vorab auf Anrechenbarkeit geprüft wurden, benötigen wir zusätzlich zu Ihrem Antrag

  • einen Nachweis darüber, dass Sie die anzurechnenden Leistungen erbracht haben (am besten in Form eines aktuellen Notenspiegels),
    Ausnahme: Die Leistungen sind bereits auf Ihrem Studienkonto der Universität Bonn verbucht.
  • ausführliche Kursbeschreibungen (z.B. Auszüge aus dem Modulhandbuch des Studiengangs, in dem die Leistungen erbracht wurden).
    Ausnahme: Die Leistungen stammen aus einem Studiengang der Mathematik in Bonn.

Die Fristen für die Einreichung von Anrechungsanträgen von Fachstudierenden sind

  • 1. Juni (Sommersemester)
  • 1. Dezember (Wintersemester).

Anerkannte Leistungen werden auf Ihrem Studienkonto eingetragen, nachdem Sie sich im Fachbereich registriert haben.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Anrechnungsformulars benötigen, besuchen Sie gerne die Sprechstunde des Studiengangsmanagements.


Kontakt

Kontakt.jpg
© Colourbox.de

Studiengangsmanagement der Mathematik

Wird geladen