Abschluss des Studiengangs und Exmatrikulation
Wenn Sie alle Bedingungen für den Abschluss Ihres Studiengangs erfüllt haben, dann beantragen Sie Ihr Zeugnis.
- Bis zum Ende des Semesters, in dem Sie den Abschluss erreichen, dürfen Sie noch Prüfungen ablegen.
- Im darauf folgenden Semester haben Sie in dem abgeschlossenen Studiengang keinen Zugang zu den Prüfungen mehr.
Wenn Sie anschließend nicht in einen anderen Studiengang an der Universität Bonn wechseln, werden Sie zum Ende des Abschlusssemesters von Amts wegen exmatrikuliert.
Bestehen des Studiengangs
Ob Sie alle für Ihren Studienabschluss notwendigen Leistungen erbracht haben, können Sie anhand der in der Prüfungsordnung genannten Anforderungen überprüfen. Wenn das der Fall ist und alle Noten bereits eingetragen sind, sehen Sie den Studienabschluss auch in BASIS.
Für die Einschreibung an einer anderen Universität oder um eine Stelle anzutreten benötigen Sie ggf. bereits vorab eine Bestätigung Ihres Abschlusses, auch wenn der noch nicht in BASIS zu sehen ist. Der Abschluss kann bestätigt werden, wenn
- beide GutachterInnen bestätigt haben, dass die Abschlussarbeit mindestens bestanden ist,
- alle weiteren Leistungen laut Prüfungsordnung erbracht und in BASIS dokumentiert sind.
Fachstudierende fordern bitte die Abschlussbescheinigung per E-Mail beim Bachelor-Master-Büro Mathematik an.
Lehramtsstudierende wenden sich mit Fragen zum Studienabschluss bitte an das BZL.
WICHTIG: Wenn Sie einen Studiengang abgeschlossen haben, dann haben Sie im Folgesemester keinen Prüfungsanspruch mehr in diesem Studiengang, auch wenn Sie sich zurückgemeldet haben.
Erstellung des Abschlusszeugnisses
Studierende der Fachstudiengänge müssen beim Bachelor-Master-Büro Mathematik einen Antrag auf Zeugniserstellung einreichen.
Für die Zeugniserstellung bei Lehramtsstudierenden ist das BZL zuständig.
Sobald alle Noten der relevanten Leistungen vorliegen, so dass Ihr Abschluss bestanden ist, können (und müssen) Sie Ihr Zeugnis mit dem entsprechenden Formular beantragen.
- Bitte tragen Sie die Leistungen ein, die Sie ins Zeugnis einbringen möchten und die somit bei der Errechnung der Zeugnisnote berücksichtigt werden sollen.
- Listen Sie solange Module auf, bis die Anforderungen Ihres Studiengangs erfüllt sind und die für Ihren Abschluss geforderte Leistungspunktezahl erreicht oder erstmalig überschritten ist.
Wenn Sie mehr als die für den Abschluss erforderlichen Leistungen erworben haben, können Sie (alle oder ausgewählte) Leistungen, die nicht in den Abschluss eingebracht werden, unter dem Punkt "Zusatzleistungen" auf Ihrem Zeugnis ausweisen lassen.
- Zusatzleistungen gehen nicht in die Berechnung der Endnote ein.
Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang gilt:
- Zusätzlich erbrachte Leistungen im Bachelorstudiengang können anschließend im Masterstudium angerechnet werden, sofern sie dort zulässig sind. Dies ist unabhängig davon, ob sie zuvor auf dem Bachelorzeugnis als Zusatzleistungen aufgeführt wurden oder nicht.
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem nach Leistungspunkten (LP) gewichteten Mittel der Noten der eingebrachten Leistungen.
- Unbenotete Module werden bei der Notenberechnung nicht berücksichtigt.
- Jedes eingebrachte Modul zählt mit allen LP, es wird nicht bei 180/120 LP abgeschnitten.
- Bei der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, die restlichen Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Bitte beachten Sie, dass die von BASIS ausgewiesene Durchschnittsnote möglicherweise noch nicht mit der Gesamtnote übereinstimmt.
Nach der Antragstellung und Eingang der letzten Noten werden die Urkunde und das Zeugnis üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Wochen ausgestellt.
- Wir informieren Sie per E-Mail, wenn das Zeugnis abholbereit ist.
- Wenn Sie die Dokumente nicht selbst abholen können, kann dies eine bevollmächtigte Person für Sie tun. Wir benötigen in diesem Fall eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Scan genügt).
- Wenn auch das nicht möglich ist, nennen Sie uns bitte eine Postadresse für den Versand innerhalb Deutschlands.
- Aus Sicherheitsgründen verschicken wir Zeugnisse per Post an Adressen außerhalb Deutschlands nur, wenn es dafür zwingende Gründe gibt.
Während Sie nur noch auf die Benotung Ihrer Arbeit bzw. einer Prüfungsleistung oder auf die Fertigstellung Ihres Zeugnisses warten, brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein!
Zweitschriften
Sollten Sie Ihr Zeugnis oder Teile davon verloren haben, so gibt es die Möglichkeit, eine Zweitschrift zu beantragen. Dafür wenden Sie sich bitte mit einem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift an das Bachelor-Master-Büro Mathematik. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Matrikelnummer (der Universität Bonn),
- die Auflistung der Dokumente, die die Zweitschrift umfassen soll (Urkunde, Zeugnis, englische Übersetzung des Zeugnisses, Diploma Supplement),
- eine Erklärung, dass (und aus welchem Grund) sich die genannten Dokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden,
- Ihre Original-Unterschrift.
Für die Erstellung einer Zweitschrift fallen Gebühren an. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie von der Universität Bonn einen Gebührenbescheid.
Exmatrikulation nach erfolgreichem Studienabschluss
Nachdem Sie einen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters aus diesem Studiengang exmatrikuliert.
- Entweder Sie schreiben sich anschließend in einen anderen Studiengang ein
- oder Sie verlassen die Universität Bonn.
Wenn Sie in Bonn in einem anderen Studiengang weiterstudieren wollen (z.B. nach dem Bachelor Mathematik im Master Mathematics), dann
- brauchen Sie ggf. eine Zulassung für diesen Studiengang,
- müssen Sie sich im Studierendensekretariat umschreiben lassen.
- Dafür sollten Sie sich vorher fristgemäß zurückgemeldet haben.
Wenn Sie nicht mehr an der Universität Bonn weiterstudieren wollen, dann können Sie:
- beim Studierendensekretariat um Ihre Exmatrikulation bitten und eine Exmatrikulationsbescheinigung anfordern,
- abwarten, bis Sie nach dem Ende Ihres Abschlusssemesters von Amts wegen exmatrikuliert werden.
Wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, können Sie beim Bachelor-Master-Büro Mathematik eine Abschlussbescheinigung anfordern.
WICHTIG:
- Am besten laden Sie sich vor Ihrer Exmatrikulation aus BASIS eine finale Leistungsübersicht herunter.
Die Bachelor- oder Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde. Dies führt zum Verlust des Prüfungsanspruches und zur Exmatrikulation aus dem Studiengang.
Im Bachelor Mathematik kann der Verlust des Prüfungsanspruchs und die Exmatrikulation auch durch ein Fristversäumnis verursacht werden.
Gemäß Prüfungsordnung muss die Anmeldung zum Erstversuch der Prüfungen der Vorlesungspflichtmodule spätestens im zweiten Studienjahr erfolgen. Das bedeutet:
- Sie müssen sich spätestens im 3. Fachsemester zu den Prüfungen in Analysis I, Lineare Algebra I und Algorithmische Mathematik I anmelden.
- Spätestens im 4. Fachsemester muss die Anmeldung zu den Prüfungen in Analysis II, Lineare Algebra II und Algorithmische Mathematik II erfolgen.
- Andernfalls folgt ebenfalls der Verlust des Prüfungsanspruches und damit die Exmatrikulation aus dem Studiengang.
Wer die Modulprüfung in einem Vorlesungspflichtmodul des Bachelorstudiengangs Mathematik zweimal nicht bestanden hat, kann einmal (d.h. in einem der sechs Module) einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung stellen, um das Modul doch noch zu bestehen.
Wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang der Mathematik ein Pflichtmodul endgültig nicht bestehen, können Sie das Fach Mathematik nicht weiterstudieren.
- In diesem Fall können Sie beim BZL einen Fachwechsel beantragen und statt Mathematik ein anderes Lehramtsfach wählen.
- Wann Sie den Prüfungsanspruch im Lehramtsstudiengang insgesamt verloren haben, erfahren Sie ebenfalls beim BZL.