Informationen für studentische Hilfskräfte
Ein Großteil der Mathematiktutorien an der Universität Bonn werden von Studierenden übernommen. Außerdem unterstützen Studierende auch in der Forschung und Administration.
Sie sind daran interessiert, eine Stelle als studentische Hilfskraft zu übernehmen? Sie möchten am Tutorenpraktikum teilnehmen? Sie arbeiten bereits als studentische Hilfskraft und möchten sich weiterbilden? Hier finden Sie alle relevanten Informationen.
Hier finden Sie alle aktuellen Stellenangebote für studentische Hilfskräfte im Bereich der Mathematik.
Aktuelle Stellenangebote für studentische Hilfskräfte
- Tutorierendenstellen fürs Sommersemester 2025 (Bewerbung bis zum 05.01.25 bei Dr. Michael Welter)
Derzeit sind keine Stellen frei.
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Weitere Stellenangebote finden Sie hier.
Im Rahmen einer Tätigkeit als Tutor*in (auch beim Helpdesk!) besteht die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren, welches als eines der folgenden Module abgerechnet werden kann:
- Bachelor Mathematik: Tutorenpraktikum
- Master Mathematik: Practical Teaching Course
- Lehramtsbachelor: Mathematisches Praktikum
Für Lehramtsstudierende werden je nach Semester auch andere Praktika für studentische Hilfskräfte angeboten, z.B. das Praktikum eLearning.
Weitere Informationen zu Praktikumsmodulen finden Sie auf der Seite des Bachelor-Master-Büros.
Mathematikspezifische Schulungen und Weiterbildungen
Für Tutorierende der Mathematik wird einmal jährlich im Oktober eine ganztägige mathematikspezifische Schulung angeboten. Eine Teilnahme an der Schulung wird für neue Tutorierende erwartet. In der Schulung befassen Sie sich mit Themen wie Präsentation von Aufgaben, Korrektur von Übungsblättern und Diversität und Sie reflektieren Ihre Rolle als Tutor*in. Die nächste Schulung findet voraussichtlich am 12.10.24 statt.
Schulungsangebote des Bonner Zentrums für Hochschullehre
Die hochschuldidaktischen Angebote des Bonner Zentrums für Hochschullehre (BZH) für Tutorierende richten sich an alle didaktisch interessierten Studierenden der Universität Bonn. Das BZH bietet fächer- bzw. disziplinenübergreifende sowie bei Bedarf auch fachbezogene Begleit- und Querschnittsqualifikationen an, um Tutorierende für ihren Einsatz methodisch-didaktisch zu qualifizieren.
Häufige Fragen
Tutorierende können je nach Modul unterschiedliche Tätigkeiten übernehmen. Darunter fallen:
- Betreuung einer Übungsgruppe: Vorbereitung und Durchführung der Übungsstunden (bzw. eines Helpdesks), Korrektur der abgegebenen Lösungen zu den Übungsblättern, ggf. Korrektur von Testaten, Anfertigen von Musterlösungen
- Mithilfe bei den Abschlussklausuren: Unterstützung bei der Klausuraufsicht und Korrektur bei beiden Prüfungsterminen
- Besuch der Übungsleiter*innenkonferenz (ÜLK): Diese findet üblicherweise einmal pro Woche statt und in dieser wird das Übungsblatt vorbesprochen.
- Dokumentation der Arbeitszeit gemäß Mindestlohngesetz
An Feiertagen sowie am Dies Academicus finden grundsätzlich keine Übungen statt.
Tutorierende erhalten üblicherweise Arbeitsverträge als studentische Hilfskrafte (SHK) oder bei Masterstudierenden als wissenschaftliche Hilfskraft (WHF) über 7 Stunden pro Woche, die über 6 oder 12 Monate laufen. Der Stundenlohn einer SHK beträgt (ab dem 01.10.24) 13,98€ brutto, der einer WHF 15,15€. Bei der Berechnung Ihres Monatsbruttolohns sollten Sie berücksichtigen, dass ein Monat 4,348 Wochen hat. Es ergeben sich also im Monat 425,50€ für SHKs und 461,11€ für
WHFs.
Bei anderen Hilfskraftätigkeiten gelten die selben Stundenlöhne, jedoch kann die Stundenzahl variieren.
Eine Arbeitsunfähigkeit ohne Attest ist bis zu drei Kalendertage möglich. Ab dem vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ist zwingend ein Attest notwendig. Bei einer Erkrankung ab Freitag bis einschließlich Montag zählen die 2 Wochenendtage mit, daher müsste montags ein ärztliches Attest angefordert werden.
- Tutorierende beim Mathematischen Institut: Wenden Sie sich bitte an den*die Dozent*in Ihres Moduls sowie ans Geschäftszimmer unter geschzi@math.uni-bonn.de. Im Falle einer längeren Krankheit wenden Sie sich bitte an Herrn Welter unter welter@math.uni-bonn.de (im Falle eines Tutoriums) bzw. an Frau Krapf unter krapf@math.uni-bonn.de (im Falle eines Helpdesks).
- Tutorierende beim Institut für Angewandte Mathematik: Wenden Sie sich bitte an den*die Dozent*in Ihres Moduls sowie an Herrn Schubert unter geschaeftsstelle@iam.uni-bonn.de.
- Andere Tätigkeiten: Wenden Sie sich bitte an Ihre*n Vorgesetzten.
Übungen müssen im Falle von Krankheit grundsätzlich nicht an einem anderen Tag nachgeholt werden. Vertretungsregelungen werden mit dem*der Dozent*in Ihres Moduls abgesprochen.
Die Arbeitszeit muss grundsätzlich dokumentiert werden. Hierzu werden Sie von Ihrem bzw. Ihrer Vorgesetzten informiert.
Die Arbeitsbelastung von Tutor*innen kann in der Vorlesungszeit höher als 7 Stunden pro Woche sein. Dafür liegt sie in der vorlesungsfreien Zeit weit darunter. Eventuelle Mehrarbeit zu Beginn des Semesters sollte sich also im Laufe Ihres Anstellungszeitraums ausgleichen. Sollten Sie dennoch den Eindruck haben, dass sich die Überstunden dadurch nicht ausgleichen lassen, so kontaktieren Sie bitte den*die Dozent*in Ihres Moduls und/oder Herrn Welter (MI) bzw. Herrn Schubert (IAM).
Sollte es im Rahmen der Durchführung Ihrer Tutorien zu Situationen kommen, in denen Sie oder Teilnehmer*innen sich verbal angegriffen oder bedroht fühlen oder die Durchführung der Tutorien durch externe Personen massiv gestört werden, so können Sie sich an folgende Ansprechpersonen wenden:
- Hausmeister des Mathematikzentrums: Herr Hammes ist telefonisch erreichbar unter 0177-9566-156.
- Campus Security der Universität Bonn: Den Security Dienst der Universität Bonn erreichen Sie telefonisch unter 0228-73-7444.
Bei akuter Bedrohung rufen Sie bitte direkt die Polizei: 110
Im Falle von Konflikten, Belästigung oder Diskriminierung können Sie sich jederzeit an die Ombudspersonen der Fachgruppe Mathematik wenden. Weitere Infomationen Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 538€ pro Monat. Um unterhalb der Minijob-Grenze zu bleiben, können Sie als studentische Hilfskraft (SHK) über bis zu 8,5 Stunden pro Woche und als wissenschaftliche Hilfskraft (WHF) über bis zu 8 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft dürfen Sie maximal über 19 Stunden beschäftigt werden. Außerdem ist eine Beschäftigung nur für maximal 6 Jahre möglich.
Dr. Welter Michael
1.005
Endenicher Allee 60
53115 Bonn
Dr. Richard Schubert
3.032
Endenicher Allee 60
53115 Bonn
Dr. Regula Krapf
1.001
Endenicher Allee 60
53115 Bonn
Dr. Ulrich Brenner
205
Lennéstraße 2
53113 Bonn